Dienstleistungen der DIC Ägypten

Registrierung von Herstellern

Registrierung von Herstellern

Wir unterstützen ausländische Unternehmen bei der Registrierung ihrer Fabriken, Marken und Vertriebszentren bei der GOEIC. Im Januar 2016 passte das Handelsministerium die Vorschriften für die Registrierung von Fabriken und Markeninhabern zur Exportabwicklung nach Ägypten an (Dekret 43/2016, welches Dekret 92/2015 abänderte).
Alle Fabriken, Markeninhaber und Vertriebszentren, die die unten aufgeführten Produkte exportieren möchten, müssen sich bei der GOEIC (General Organization for Export and Import Control) registrieren. Dieses Dekret tritt zwei Monate nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Dies wird bis zum 16. März 2016 erwartet.

Die Rechtsabteilung der DIC bietet an, die Registrierungsanträge zu bearbeiten.
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

Für Fabriken

• Ein Anmeldeformular
• Bescheinigung über den rechtlichen Status und die Lizenz der Fabrik
• Liste der Produkte des Herstellers und seiner Warenzeichen (Softcopy)
• Die Marke des Produkts und alle vom Markeninhaber lizenzierten Marken
• Ein Zertifikat zum Nachweis, dass die Fabrik über ein Qualitätskontrollsystem verfügt, ausgestellt von einer Stelle, die von der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) oder dem International Accreditation Forum ( IAF ) anerkannt ist, oder von einer ägyptischen oder ausländischen Regierungsstelle, die vom Ministerium für Außenhandel zugelassen ist.

Für Lizenznehmer

• Ein Anmeldeformular
• Eine Bescheinigung zum Nachweis der Eintragung der Marke und eine Liste der unter dieser Marke hergestellten Produkte.
• Eine Bescheinigung des Markeninhabers, in der die Vertriebszentren aufgeführt sind, die berechtigt sind, Produkte mit dieser Marke zu vertreiben.
• Ein Zertifikat zum Nachweis, dass der Markeninhaber über ein Qualitätskontrollsystem verfügt, ausgestellt von einer Stelle, die von der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) oder dem International Accreditation Forum (IAF) anerkannt ist, oder von einer ägyptischen oder ausländischen Regierungsstelle, die vom Ministerium für auswärtigen Handel zugelassen ist.de.

* Die Dokumente müssen ordnungsgemäß beglaubigt sein, mit Ausnahme des Anmeldeformulars. Bei Zweifeln an der Echtheit der Dokumente kann eine Einsichtnahme erforderlich sein, um die Echtheit der Dokumente sicherzustellen.